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Rechtsprechung
   LG Göttingen, 18.05.1999 - 10 T 29/99   

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LG Göttingen, 18.05.1999 - 10 T 29/99 (https://dejure.org/1999,6606)
LG Göttingen, Entscheidung vom 18.05.1999 - 10 T 29/99 (https://dejure.org/1999,6606)
LG Göttingen, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 10 T 29/99 (https://dejure.org/1999,6606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verbraucherinsolvenzverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1277
  • ZIP 1999, 1017
  • ZIP 1999, 930
  • NZI 1999, 277
  • Rpfleger 1999, 411
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Göttingen, 10.03.1999 - 10 T 16/99

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus LG Göttingen, 18.05.1999 - 10 T 29/99
    Wie die Kammer bereits mit Beschluss v. 10.3.1999 (10 T 16/99) ausgeführt hat, sind die PKH- Vorschriften der §§ 114 ff. ZPO auch für das Verbraucherinsolvenzverfahren anwendbar.
  • AG Göttingen, 24.11.1999 - 74 IK 55/99
    Anders als in dem vom Landgericht Göttingen im Beschluß vom 18.05.1999 (ZIP 1999, 1017) entschiedenen Fall zeichnet sich kein Erfordernis zu einer Änderung bzw. Ergänzung des Schuldenbereinigungsplanes ab.

    Es liegt auch darüber hinaus kein Fall vor, in dem nach der im Beschluß des erkennenden Gerichtes vom 01.04.1999 (ZIP 1999, 930) geäußerten Ansicht die Beiordnung eines Rechtsanwaltes erforderlich erscheint.

  • AG Göttingen, 22.09.1999 - 74 IK 22/99

    Ersetzung von Einwendungen im Schuldenbereinigungsplan aufgeführter Gläubiger

    Das Landgericht Göttingen hat mit Beschluss vom 18.5.1999 (10 T 29/99 ; ZIP 1999, 1017 = NZI 1999, 277 = ZInsO 1999, 352 = …
  • AG Göttingen, 28.09.1999 - 74 IK 42/99

    Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen;

    Aufgrund der Äußerungen der Gläubiger bedarf der Schuldner der Hilfe eines Rechtsanwaltes, so daß eine entsprechende Beiordnung vorzunehmen war (vgl. AG Göttingen, ZIP 1999, 930 und LG Göttingen, ZIP 1999, 1017).
  • AG Göttingen, 10.12.2001 - 74 IN 10/99

    Rechtsfolge eines unterlassenen Hinweises auf Restschuldbefreiung;

    Dies ist nicht nur der Fall, wenn es um die Überarbeitung eines Schuldenbereinigungsplanes und Fragen der Zustimmungsersetzung gem. § 309 InsO gilt (vgl. AG Göttingen ZIP 1999, 930; LG Göttingen ZIP 1999, 1017).Dies ist auch der Fall, wenn es um die Frage geht, ob der nur vom Schuldner zu stellende Antrag auf Restschuldbefreiung fristgemäß ist.
  • LG Göttingen, 10.01.2000 - 10 T 93/99

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Schuldenbereinigungsverfahren;

    Wie die Kammer in dem Beschluss vom 18.05.1999 ( 10 T 29/99 ) ausgeführt hat, erscheint die Beiordnung eines Rechtsanwalts im gerichtlichen PSchuldenbereinigungsverfahren erforderlich, wenn sich die Erforderlichkeit einer Änderung bzw. Ergänzung des Schuldenbereinigungsplans durch den Schuldner abzeichnet.
  • AG Göttingen, 03.03.2000 - 74 IK 75/99
    Auf die weitere Frage, ob bei eindeutiger Ablehnung des Planes die Beiordnung eines Rechtsanwaltes erforderlich ist, kommt es daher nicht an (offengelassen von LG Göttingen ZIP 1999, 1017, 1018).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.10.1998 - 30 U 61/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11930
OLG Hamm, 12.10.1998 - 30 U 61/98 (https://dejure.org/1998,11930)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.10.1998 - 30 U 61/98 (https://dejure.org/1998,11930)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Oktober 1998 - 30 U 61/98 (https://dejure.org/1998,11930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 8 O 176/97
  • OLG Hamm, 12.10.1998 - 30 U 61/98

Papierfundstellen

  • DB 1999, 527
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 03.02.1997 - 13 W 935/96

    Sofortiges Anerkenntnis des Konkursverwalters im Feststellungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.1998 - 30 U 61/98
    Der Klägerin wäre es auch ohne die Klage auf Feststellung ihrer Forderung möglich gewesen wäre, ihr Interesse zu verfolgen, und zwar schlicht durch außergerichtliche Nachfrage beim Beklagten und durch Übersendung der entsprechenden Urkunden (vgl. OLG Dresden, ZIP 1997, 327, 329).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04

    Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen

    Daher konnte der Beklagte die Wirkung des § 93 ZPO bis zur Stellung der Sachanträge herbeiführen (vgl. OLG München KTS 1987, 327, 328; OLG Hamm ZInsO 1999, 352; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO 27. Aufl. § 93 Rn. 9).
  • LAG Niedersachsen, 10.07.2003 - 4 Sa 3/03

    Vorläufiges Bestreiten einer Forderung durch den Insolvenzverwalter; Übergang von

    Bei dieser Rechtslage war es Sache des Klägers, zuvor durch Rückfrage zu ermitteln, ob das vorläufige Bestreiten aufrecht erhalten wird (OLG Hamm, Beschl. V. 12.10.1998 - 30 U 61/98 ZinsO 1999, 352; LAG Hamm, Beschl. V. 14.03.2002 - 4 Sa 1366/97 - ZIP 2002, 770).
  • OLG Stuttgart, 29.04.2008 - 10 W 21/08

    Insolvenzverfahren: Pflicht des Insolvenzverwalters zum Hinweis auf eine

    In Rechtsprechung und Literatur wird diese Frage regelmäßig vor dem Hintergrund eines "vorläufigen Bestreitens" durch den Insolvenzverwalter diskutiert (BGH aaO - zit. nach Juris Rz. 9; OLG München ZInsO 2005, 778; OLG Hamm DB 1999, 527; Münchener-Komm.-Schumacher, 2. Aufl. 2008, § 178 InsO Rz. 37; Heidelberger-Komm.-Irschlinger, 4. Aufl. 2006, § 178 InsO Rz. 4b; Gottwald, Insolvenzrechtshandbuch, 3. Aufl. 2006, § 64 Rz. 8 f; Uhlenbruck, 12. Aufl. 2003, § 178 InsO, Rz. 10).
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